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14.06.19|Sächsische Wolfs(abschuss)verordnung vor Gericht

veröffentlicht am: 13-06-2019
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Sächsische Wolfs(abschuss)verordnung vor Gericht

 

Vor rund 30 anwesenden Abgeordneten des sächsischen Landtages, Vertretern von Landesregierung, Verwaltung und weiterer Verbände referierte unter anderem Theresa Warnk, Expertin beim Leipziger Wildkatzenbüro des BUND Sachsen. Sie skizzierte kurz den Bestand der Wildkatze im Freistaat und ging ein auf die Bemühungen des BUND Sachsen, einen Waldverbund in Sachsen zu schaffen, in dem die Wildkatze als Leit- und Zielart funktioniert. Eine feste Population der scheuen Waldbewohner hat sich im Leipziger Auwald angesiedelt. Ziel des BUND-Wildkatzenbüros ist es, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Sachsenforst, der Wildkatze ein zusammenhängendes strukturreiches Streifgebiet zu ermöglichen. „Geht es der Wildkatze in ihrem Lebensraum gut“, sagt Theresa Warnk, „dann profitieren davon auch weniger anspruchsvolle Waldbewohner.“

Dr. Carsten Nowak, Fachgebietsleiter des Bereichs Naturschutzgenetik am Senckenberg Forschungsinstitut in Frankfurt a. M., informierte die Anwesenden über die Ergebnisse des Wolfsmonitorings. „Der Wolf wird nicht langfristig nur ein Phänomen in der Lausitz bleiben“, sagte Nowak. „Wölfe wandern durch ganz Europa, weswegen wir die Populationen nicht nur länderbasiert deuten dürfen, sondern europaweit denken müssen.“ Der Wissenschaftler stellte die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen von mehr als 10.000 Proben seit 2010 vor. Etwa 1.154 genetische Wolfs-Profile konnte das Senckenberg-Institut bisher identifizieren und damit einen detaillierten Stammbaum der in Deutschland ansässigen Population zeichnen. Rund 73 Rudel leben derzeit in 107 Territorien im Bundesgebiet. Hybride, Mischlinge aus Hund und Wolf, befinden sich praktisch keine unter den bekannten Rudeln. Deren Anteil betrage nicht mehr als ein Prozent der Gesamtpopulation. „Das Hybridproblem ist ein erfundenes Problem, eine bewusst gestreute Fehlinformation, die sich auf keinerlei Fakten stützen kann, gezielt eingesetzt, um Unsicherheit zu schüren“, so Carsten Nowak.

Ihm schloss sich Dr. Franziska Heß an. Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht und stellvertretende Vorsitzende des BUND Sachsen kritisierte in ihren Ausführungen die seit Juni 2019 neu in Kraft getretene Wolfsverordnung des Freistaates Sachsen und die Bestrebungen, die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf den Wolf aufzuweichen. „Der Wolf befindet sich entsprechend der Definition der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand“, sagte sie. „Man kann nicht, wie in Sachsen, bereits den Abschuss regeln, ohne vorher die Ansiedlung und Absicherung der Bestände geklärt zu haben.“ Der sächsische Wolfsmanagementplan und die dazu gehörende Wolfsverordnung loteten die Grenzen des Machbaren aus, hieß es in der sich anschließenden Diskussion aus dem Publikum. „Darum ist es Aufgabe des BUND Sachsen, zu betrachten, inwiefern diese Grenzen tatsächlich gewahrt oder bereits überschritten wurden“, so Franziska Heß. „Darüber lassen wir dann die Gerichte entscheiden.“ Derzeit prüft der BUND Sachsen, Rechtsmittel gegen die sächsische Wolfsverordnung einzulegen.

Quelle: bund-sachsen.de

Zuletzt geändert am: 14-06-2019 um 00:21

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