Nach europäischem Umweltrecht sind Wölfe auch in Siedlungen streng geschützt. Das entschied der Europäische Gerichtshof EuGH. Demnach gelte der Schutz für die Tiere "unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden". Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird.
In dem Rechtsstreit ging es um einen Fall aus Rumänien aus dem Jahr 2016. Tierschützerinnen und Tierschützer hatten eigenmächtig einen Wolf eingefangen, der sich in einem Dorf neben einem Schutzgebiet auf einem Grundstück aufhielt, und wollten das Tier in ein Naturreservat bringen. Fang und Transport waren nicht genehmigt, was zu einem Strafprozess führte. Das zuständige rumänische Gericht legte den Fall dem EuGH vor, um zu klären, wie die EU-Regeln in dieser Konstellation auszulegen seien.
Laut EuGH befinden sich demnach auch Wölfe, die sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten oder diese betreten, weiterhin innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. Sie sind daher entsprechend durch die Bestimmungen der europäischen Habitatrichtlinie geschützt. Auch außerhalb von Schutzgebieten greift somit das Fang- und Jagdverbot.
Die Kompetenz zur Regelung von Konfliktfällen liege dabei zugleich bei den Mitgliedsstaaten, ergänzten die Richterinnen und Richter. Diese hätten das Recht, einen vollständigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um Gefahren etwa für die öffentliche Sicherheit oder Schäden im Bereich der Tierhaltung abzuwenden. Das Einfangen eines Tiers sei dann aber im Umkehrschluss nur auf Basis dieser nationalen Regelungen gestattet.